Erklärung zur Barrierefreiheit
für das Bürgerportal der Gemeinde Hintertupfingen
Stand der Vereinbarkeit
Dieses Angebot ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der Norm EN 301 549 teilweise vereinbar. Die unten genannten Mängel sind bekannt und noch nicht behoben.
Die Angabe beruht auf einer Selbstbewertung vom 2026-08-20. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bislang nicht stattgefunden.
Bekannte Mängel
Farbkontraste bei mandantenkonfigurierten FarbenStufe AA
Die Gemeinde kann Primär- und Sekundärfarbe selbst setzen. Geprüft wird bislang nur das Format, nicht der Kontrast. In der Erhebung fielen Kennzahlenkarten auf ein Kontrastverhältnis von 1,85:1; gefordert sind 4,5:1 für Text (WCAG 1.4.3). Bis zur Behebung sind Portale mit ungünstig gewählten Farben eingeschränkt lesbar.
Keine Statusmeldungen für ScreenreaderStufe AA
Suchergebnisse und Filterwechsel aktualisieren die Seite, ohne dass die Änderung angesagt wird (WCAG 4.1.3). Wer nicht sieht, dass sich die Liste geändert hat, erfährt es nicht.
Interner Bereich nicht geprüft
Diese Erklärung gilt für das öffentliche Bürgerportal. Der angemeldete Verwaltungsbereich ist bislang nur automatisiert überflogen und nicht vollständig geprüft. Die gesetzliche Pflicht zielt auf das öffentliche Angebot; die Prüfung des internen Bereichs ist vorgesehen.
Zuletzt behoben (2026-08-20)
- Alle Bedienelemente im Portal tragen einen zugänglichen Namen. Zuvor waren sieben Such- und Filterfelder nur über ihren Platzhaltertext beschriftet — dieser verschwindet bei Eingabe und wird von Screenreadern nicht zuverlässig vorgelesen (WCAG 4.1.2).
- Jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift. Zuvor setzte der Seitenrahmen zusätzlich zur Seite selbst eine, wodurch fünf Seiten zwei Hauptüberschriften trugen und die Gliederungsebenen sprangen (WCAG 1.3.1).
- Es gibt eine Sprungmarke zum Inhalt. Wer mit der Tastatur bedient, musste zuvor auf jeder Seite erst durch Wappen, Titel und die gesamte Navigation (WCAG 2.4.1).
- Die Sprache der Seite ist ausgezeichnet (deutsch), auch in den Druckfassungen von Ladung und Niederschrift (WCAG 3.1.1).
- Tabellen in den Druckfassungen tragen Spaltenüberschriften mit Bereichsangabe (WCAG 1.3.1).
Barriere melden — Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen aus diesem Angebot in einer zugänglichen Form? Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Hintertupfingen:
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Art. 15 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) wenden. Sie ist beim Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung angesiedelt und vermittelt kostenlos.
Bayerische Staatskanzlei, Landesbeauftragter für die digitale Barrierefreiheit, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München.